NORMEN, GESETZE & NOTWENDIGKEITEN

BGR 234, DIN EN 15635 und BetrSichV §10

Um die Sicherheit Ihrer Lagersysteme zu gewährleisten, sind einige Aspekte zu beachten. Die Regalprüfung erfolgt nach Normen und Gesetzen der BGR 234. Die Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle regelt §10 der BetrSichV und den Ablauf, sowie den Umfang der Inspektion von Regalen legt die europäische Norm DIN EN 15635 fest. Die EKD Montage & Service GmbH sorgt für die Sicherheit Ihrer Regale.

Die BGR 234 – für Sicherheit von Regalsystemen

Die berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR) sorgen mit der BGR 234 für Sicherheit bei Lagereinrichtungen und -geräten. Laut dieser sollen folgende Punkte gewährleistet werden:

  • Standsicherheit
  • Belastbarkeit
  • Sicherung gegen Heraus- oder Herabfallen von Lagergut
  • Ausreichend Platz für Gänge bzw. Wege zwischen der Lagereinrichtung

Um diesen Sicherheitsregeln zu entsprechen, wird von der EKD Montage & Service GmbH die Traglast der Regalsysteme errechnet und durch Prüfungen und Instandsetzungen die Sicherheit der Lagereinrichtung gewährleistet. Sind alle Aspekte erfüllt, erhalten die Regalsysteme offizielle Prüfplaketten.

Regelmäßige Regalprüfung nach DIN EN 15635

Die Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen wird durch die Norm DIN EN 15635 geregelt. Sie umfasst alle ortsfesten Regalsysteme aus Stahl. Aus der Regalinspektion nach DIN EN 15635 gehen zwei Prüfverfahren hervor. Zum einen kann diese regelmäßig, im Abstand von 12 Monaten, durch eine fachkundige Person durchgeführt werden, die sogenannte Experteninspektion. Zum anderen kann diese Prüfung auch intern durch eine befähigte Person stattfinden.

Die DIN EN 15635 legt Leitlinien für betriebliche Aspekte bezüglich der Sicherheit von Regalsystemen vor. Durch diese Norm können Risiken, die durch Arbeitsabläufe oder Konstruktionsschäden entstehen, minimiert werden. Die Regeln zur Benutzung von Betriebsmitteln, die durch die BetrSichV festgehalten sind, haben insoweit Vorrang vor der DIN EN 15635.

Eine Checkliste zur Regalprüfung laut DIN EN 15635 sieht beispielhaft so aus:

  • Die Inspektion nach DIN EN 15635 findet regelmäßig (alle 12 Monate) statt und wird von einer fachkundigen Person ausgeführt.
  • Schäden werden sofort an den Sicherheitsbeauftragten gemeldet und in einem Schadensprotokoll dokumentiert.
  • Die Inspektion wird durch einen schriftlichen Bericht festgehalten und aufbewahrt.
  • Bei wiederholt auftretenden Schäden wird eine Ursachenermittlung durchgeführt.

Betriebssicherheits­verordnung sorgt für die Umsetzung der Regalprüfung

Die Prüfung der Arbeitsmittel ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §10 festgelegt. Arbeitgeber, für die eine Regelprüfung infrage kommen, sind laut dessen verpflichtet, Regal- und Lagersysteme regelmäßig zu inspizieren. Vor der ersten Inbetriebnahme eines Regals muss dieses auf dessen Sicherheit durch eine befähigte Person geprüft werden.

Auch nach Umbau oder einem sogenannten außergewöhnlichen Ereignis, wie beispielsweise einem Unfall oder einem Naturereignis, sind die Regalsysteme auf Sicherheit erneut zu prüfen. Die Einhaltung eines sicheren Betriebes ist oberste Priorität des §10 BetrSichV.

Regalprüfung nach DIN EN 15635.

Bereit, Ihr Regal prüfen zu lassen?